Kodex der GST

Von „Regeln“ zu sprechen wäre an dieser Stelle falsch, schließlich ist die GST kein Rennen, sondern eine Trophy.

>> Wie immer im Leben: Jeder handelt/fährt eigenverantwortlich.

>> Die StVO und StVZO gelten auch auf dem ehemaligen deutsch-deutschen Grenzverlauf [Lichtanlage & Reflektoren …]

Wer in der Dokumentation als „GST-Fahrer“ aufgenommen werden will, muss sich während seiner Fahrt über den ehemaligen innerdeutschen Grenzverlauf folgendem freiwilligen Kodex entsprechend verhalten:

Die GST in eine Selbstversorgerfahrt. Alle Ausrüstung, die man während der Fahrt benötigt, muss man mit sich auf dem Rad führen oder unterwegs beschaffen. Die Strecke darf einzig aus eigener Muskelkraft zurückgelegt werden, dabei ist es egal, ob man wandert, ein Fahrrad oder einen Einkaufswagen benutzt (wir gehen davon aus, dass die meisten von euch ein Mountainbike benutzen …).

Jede Art „vorgeplanter“ Arrangements (z. B. Hotels buchen, Werkstatttermine in Radläden vorterminieren usw.) ist untersagt. Einzige Ausnahme: Das Versenden an die eigene Person adressierter Pakete zu Postämtern nahe der GST-Strecke. Es gilt das Prinzip „nur kommerzieller Service an kommerziellen Plätzen“. Private Hilfe/Unterstützung ist lediglich zulässig, wenn sie spontan erfolgt und in ihrer Art und Weise jedem GST-Fahrer zugänglich ist (oder sein könnte … in der englischen Szene gerne als „Trail-Magic“ bezeichnet). Also in aller Klarheit hier nochmals: Freunde an der Strecke dürfen nur besucht werden, wenn diese alle GST-Fahrer aufnehmen (würden) und wenn man sich nicht vorher angemeldet hat. Prinzip verstanden? Sofern man die GST-Route verlässt, muss man im Anschluss wieder an jenen Punkt zurück, an den man die GST-Strecke verlassen hat und von dort die Fahrt fortsetzen.

Merke: Wer nach „Löchern im Kodex“ sucht, um die GST „einfacher“ zu machen, der ist noch nicht bereit für die Herausforderung GST!

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