Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München (Aktenzeichen 17 O 18396/07) zeigt einmal mehr, dass viele GSTler bei ihrer Tour leider nicht in einer Grauzone unterwegs sind, sondern illegal: Wer batteriebetriebenes Licht an seinem Rad hat, ist nicht gesetzkonform unterwegs. Auch wenn das nicht immer so aussieht (
), sind wir bei der GST im öffentlichen Raum unterwegs. Es gelten diese Regeln also auch für uns… dennoch: