Grenzsportler in der Grauzone

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts München (Aktenzeichen 17 O 18396/07) zeigt einmal mehr, dass viele GSTler bei ihrer Tour leider nicht in einer Grauzone unterwegs sind, sondern illegal: Wer batteriebetriebenes Licht an seinem Rad hat, ist nicht gesetzkonform unterwegs. Auch wenn das nicht immer so aussieht (

), sind wir  bei der GST im öffentlichen Raum unterwegs. Es gelten diese Regeln also  auch für uns… dennoch:

 

 

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